Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vorbehaltlich der besonderen Regelungen in der Vertragsurkunde und der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelangt die Norm SIA 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) zur Anwendung.

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge der BAUHANDWERK Lüthi GmbH im Sinne der SIA 118 und falls nicht anders verordnet Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

1.2. Die vorliegenden AGB stellen einen integrierten Bestandteil der Arbeiten zwischen der BAUHANDWERK Lüthi GmbH und dem Auftraggeber dar. Der Auftraggeber anerkennt diese AGB vollumfänglich.

1.3. Diesen AGB widersprechende AGB des Auftraggebers gelten nur, soweit die BAUHANDWERK Lüthi GmbH diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.4. Die Bestimmungen des OR gelten als subsidiäre Bestimmungen zu diesen AGB.

1.5. Jede Abweichung der vertraglichen Vereinbarungen bedarf der gegenseitigen Schriftlichkeit.

 

2. Preise, Mehraufwand

2.1. Wenn nicht vertraglich vereinbart, basieren die Preise der Offerte auf den Zeitpunkt der Angebotsstellung geltenden Kosten (z.B. Stundenansätzen, Materialkosten, Transportkosten und gesetzlichen Abgaben).

2.2. Stellt die BAUHANDWERK Lüthi GmbH fest, dass die vereinbarte Ausführung des Auftrages einen Mehraufwand zur Folge hat, den sie bei der Ausarbeitung der Offerte nicht kannte oder nicht kennen konnte, wird dieser zu den aktuell gültigen Regieansätzen der BAUHANDWERK Lüthi GmbH verrechnet. Im Nachtrag gelten die gleichen Konditionen.

2.3. Offensichtliche Fehler bei der Offertstellung (z.B. Tippfehler, fehlende Positionen, usw.) dürfen angepasst werden.

2.4. Teuerungszuschläge bleiben vorbehalten.

2.5. Abweichung Kostenvoranschlag +/- 10% zulässig.

3. Gültigkeitsdauer der Offerten

3.1. Offerten der BAUHANDWERK Lüthi GmbH sind während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, insofern es seitens unserer Lieferanten keine Preiserhöhungen infolge Unruhe, Krieg, Pandemie und Epidemie gegeben hat.

3.2. Bei unbeweglichen Werken sind die baurechtlichen und statischen Vorabklärungen durch den Auftraggeber zu treffen. Bei Auftragserteilung geht die BAUHANDWERK Lüthi GmbH davon aus, dass die Baubewilligung – sofern notwendig – vorhanden ist und die Statik die Ausführung des Auftrages ermöglicht.

 

4. Termine

4.1. Die Bauleitung/Bauherrschaft erstellt bei Aufträgen vor Arbeitsbeginn ein Bauprogramm. Das Bauprogramm gilt als ungefährer Richtwert für die Ausführung der Arbeiten, wobei Abweichungen möglich sind. Die im Bauprogramm genannten Daten gelten jedoch nicht als «genau bestimmte Zeit» im Sinne von Art. 108 Ziff. 3 OR.

4.2. Allfällige sich abzeichnenden Programmverzögerungen sind dem Auftraggeber durch die BAUHANDWERK Lüth GmbH unter Angabe der Gründe zu melden.

4.3. Etwaige Mehrkosten oder Verzögerungen aufgrund Witterung, Jahreszeit, Unruhen, Krieg, Pandemien und Epidemien gehen zu Lasten der Bauherrschaft.

4.4. Allfällige Terminverzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Art. 366 OR wird ausdrücklich wegbedungen.

 

5. 3D-Planung

5.1. Bei Auftragserteilung erhält die Bauherrschaft auf Wunsch kostenlos eine 3D-Präsentation des Bauprojektes, welche die Ausarbeitung mit Vorschlag und einem Änderungswunsch enthält. Weitere Anpassungen sind kostenpflichtig. Die für die Kundschaft erstellten 3D-Pläne dürfen nicht an Drittpersonen weitergegeben werden.

 

6. Abbrucharbeiten

6.1. Bauteile, Geräte, Möbel, Leitungen, usw. welche vom Abbruch ausgeschlossen werden sollen, müssen der BAUHANDWERK Lüthi GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die oberwähnten Objekte abgebrochen/entfernt und entsorgt werden sollen.

6.2. Spitzarbeiten und Kernbohrungen werden durch die Bauherrschaft, den Sanitär oder sonstige berechtigte Personen angezeichnet. Führt dies zu einem Schaden an einer elektrischen Leitung oder Sanitärleitung, werden die Kosten der Bauherrschaft weiterverrechnet. Die Bauherrschaft kann sich das Recht vorbehalten, die Kosten dem Anzeichnenden weiter zu verrechnen.

 

7. Materialbezug

7.1. Das Material wird von der BAUHANDWERK Lüthi GmbH bei den eigenen Lieferanten bezogen. Ausnahmen werden schriftlich festgehalten und es wird keine Haftung für Material oder Materialfehler übernommen.

 

8. Vertragsauflösung

8.1. Genehmigt der Auftraggeber den Mehraufwand nicht (vgl. Ziff. 2.2 hiervor), so kann die BAUHANDWERK Lüthi GmbH ohne Weiteres und ohne Entrichtung einer Entschädigung an den Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

8.2. Bei Auflösung des Vertrages (sei es durch die BAUHANDWERK Lüthi GmbH oder durch den Auftraggeber) schuldet der Auftraggeber für Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages erbracht worden sind, eine angemessene Vergütung.

8.3. Ein Rückstand in der Ausführung des Werks berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag (siehe Punkt 4.4.).

 

9. Gewährleistung, Haftung

9.1. Die BAUHANDWERK Lüthi GmbH übernimmt keine Garantie für Schäden und Funktionsstörungen, deren Ursache die übliche Abnutzung des Werks oder Teilen desselben ist, sowie für Schäden und Funktionsstörungen, die auf ein Fehlverhalten des Bestellers zurückzuführen sind.

9.2. Die Haftung für Sachmängel richtet sich nach der Norm SIA 118 Art. 172. Die Rechte des Auftraggebers beschränken sich auf Nachbesserung. Die vertragliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen (vgl. Art. 100 Abs. 1 OR).

9.3. Für Personen- oder Sachschäden haftet die BAUHANDWERK Lüthi GmbH nach Massgabe der Produktehaftpflicht. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.4. Die Haftung für Schäden oder Folgeschäden (z.B. für entgangenen Gewinn infolge verspäteter Fertigstellung des Auftrages) wird durch die BAUHANDWERK Lüthi GmbH, soweit zulässig, wegbedungen.

 

10. Zahlungsmodalitäten

10.1. Aufträge mit einem Volumen von weniger als CHF 10'000 sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

10.2. Bei Auftragsvolumen von über CHF 10'000.– ist innert 10 Tagen nach Baubeginn eine Akontozahlung von ca. 30% des Auftragsvolumens zu begleichen. Der Restbetrag ist nach Abschluss der Bauarbeiten innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

10.3. Alle Preise verstehen sich, wo nichts anderes vermerkt, in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

10.4. Jede Zahlungserinnerung wird mit Mahngebühren behaftet und beträgt jedes Mal CHF 20.–.

10.5. Streitigkeiten und/oder Meinungsverschiedenheiten berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung fälliger Zahlungen.

 

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

11.1. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für das Domizil der BAUHANDWERK Lüthi GmbH Gericht zuständig. Es gilt das Schweizerische Recht.

 

12. Spezielles

12.1. Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als ungültig erweisen, gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht oder möglichst nahekommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben gültig.



Oberdiessbach, März 2023
BAUHANDWERK Lüthi GmbH